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BFH, 25.06.1954 - III 179/53 S |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erbschaftssteuererstattung bei Rückfall von Nachlassvermögen - Steuerstattungsanspruch beim nachträglichen Ausscheiden eines Erben
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 59, 81
- NJW 1954, 1743
- BStBl III 1954, 239
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 21.12.1960 - II 244/56 U
Anerkennung der Rechtswirkungen einer gesetzlichen Ehe nach dem Gesetz über die …
Der früher für die Erbschaftsteuer zuständig gewesene III. Senat des Bundesfinanzhofs hat in seinem Urteil III 179/53 S vom 25. Juni 1954 (BStBl 1954 III S. 239, Slg. Bd. 59 S. 81) anerkannt, daß § 4 Abs. 3 Ziff. 2 des Steueranpassungsgesetzes (StAnpG) Platz greift, wenn nachträglich mit Wirkung für die Vergangenheit ein für die Entstehung der Erbschaftsteuerschuld maßgebendes Besteuerungsmerkmal wegfällt; er hat infolgedessen Erbschaftsteuererstattung bei Rückfall von Nachlaßvermögen rassisch Verfolgter zugebilligt.Daß sich im übrigen der erwähnte Fall des Urteils III 179/53 S von dem vorliegenden Fall unterscheidet, ist ohne Belang.
- BFH, 15.07.1955 - III 53/55 U
Vornahme von Einheitswertzurechnungsfortschreibungen gegenüber dem …
Schon in dem Urteil III 179/53 S vom 25. Juni 1954 (Slg. Bd. 59 S. 81, Bundessteuerblatt 1954 III S. 239) hat der Senat einen wirtschaftlichen Sachverhalt steuerrechtlich anerkannt, der in jenem Falle bereits vor Beginn des RE-Verfahrens vollzogen worden war. - BGH, 26.05.1965 - IV ZR 148/64
Klage auf Ersatz eines Verfolgungsschadens - Entschädigung für eine zuviel …
Der Bundesfinanzhof entschied am 25. Juni 1954 (NJW 1954, 1743 Nr. 29) zugunsten der Kinder.